Auf der Kreishomepage befindet sich unter Service/Downloads der Menüpunkt Kreiseigene Bestimmungen.
Dort sind die "Ergänzende Bestimmungen zur Wettspielordnung des BTTV" geändert worden.
Die Anpassung ist notwendig geworden, da durch die Neufassung von WO A 11.7 b vom 21.11.2011 durch den ByTTV für den Mannschaftsspielbetrieb der Jugend das Maßgaberecht der Kreise für Abweichungen entfallen ist.
Die frühere ergänzende Bestimmung des Kreises Roth für den Mannschaftsspielbetrieb der Jugend wurde daher ersatzlos gestrichen.
Ab der Spielzeit 2012/13 gilt nun WO A 11.7 b ohne Abweichung.