Der Einzelspielbetrieb der Jugend im TT-Kreis Roth steht vor dem "AUS", wenn sich nicht umgehend eine hinreichende Anzahl von Mitarbeitern aus den Vereinen für die vakanten Positionen zur Verfügung stellt.
Daher hat der Kreisvorstand in einer Geschäftsordnung den Aufgabenumfang definiert und eine Verteilung auf mehrere Schultern festgelegt, damit der Organisationsbedarf auch ehrenamtlich bewältigt werden kann.
Die Geschäftsordnung der Jugend ist hier einsehbar.